Landesstiftung "Familie in Not"
EINLEITUNG
Die Stiftung soll insbesondere Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis (z.B. Krankheit, Tod, längere Arbeitslosigkeit, Scheidung, Geburt eines Kindes) in Not geraten sind, helfen, ihre wirtschaftliche und soziale Lage zu stabilisieren und zu verbessern.
Die finanzielle Unterstützung durch die Landesstiftung ist eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.
Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem bei der Gemeinde oder dem Landratsamt Ihres Wohnortes, den anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Katholischen Schwangerenberatungsstellen, der Diakonie, der Caritas, dem Sozialdienst Katholischer Frauen oder Pro Familia.
ZUSTAENDIG
- die Orts- oder Bezirksstellen der freien Wohlfahrtspflege oder der gemeinnützigen Familienverbände sowie die anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Katholischen Schwangerenberatungsstellen
- die Stadtverwaltung des Stadtkreises, der Großen Kreisstadt oder das für den Wohnort zuständige Landratsamt
- die Gemeinde des Wohnortes
VORAUSSETZUNG
Leistungen der Landesstiftung können gewährt werden, wenn
- die Familie in Not geraten ist,
- keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind,
- die Notlage mithilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen ist,
- die Antragsteller ihren ständigen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben,
- sich die Antragsteller in einem persönlichen Gespräch beraten lassen.
ABLAUF
Im Zuge eines persönlichen Beratungsgespräches wird der Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen ausgefüllt und danach von der Beratungsstelle an den Vergabeausschuss weitergeleitet.
UNTERLAGEN
- Belege über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate